Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Kündigung, Übungsleiterfreibetrag, der TG-Cloud etc.
Hier erhälst du wichtige Informationen zum Übungsleiterfreibetrag in unserem Verein.
Der Übungsleiterfreibetrag ist ein steuerlicher Vorteil, der für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich Sport, Bildung oder gemeinnützige Zwecke gilt. Insbesondere in Sportvereinen profitieren Übungsleiter, Trainer oder Betreuer von dieser Regelung.
Wichtige Punkte zum Übungsleiterfreibetrag:
1. Freibetragshöhe:
- Ab 2023 beträgt der Übungsleiterfreibetrag 3.000 Euro pro Jahr. Einkommen bis zu dieser Grenze aus einer Übungsleitertätigkeit sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
2. Voraussetzungen:
- Tätigkeit: Die Arbeit muss pädagogisch, künstlerisch, pflegerisch oder sportlich sein, z. B. als Trainer, Jugendbetreuer oder Schiedsrichter.
- Gemeinnützigkeit: Die Tätigkeit muss für eine gemeinnützige Organisation wie einen Sportverein erfolgen.
- Nebentätigkeit: Der Freibetrag gilt nur für nebenberufliche Tätigkeiten, also nicht für hauptberufliche Anstellungen.
3. Steuerliche Handhabung:
- Verdienste über 3.000 Euro pro Jahr sind steuerpflichtig. Der Freibetrag wird jedoch von der Gesamtsumme abgezogen, sodass nur der übersteigende Betrag versteuert wird.
- Bei der Steuererklärung wird der Betrag in der Anlage "Sonstige Einkünfte" eingetragen.
4. Mehrere Tätigkeiten:
- Der Freibetrag kann nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden, auch wenn jemand in mehreren Vereinen tätig ist.
Hier gelangen Sie zum Formular für den Übungsleiterfreibetrag 2025!
Hier gelangen Sie zu unserer Vereinscloud, auf die jeweils die Abteilungsverantwortlichen Zugriff haben.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund zum Thema Kündigung in der TG Biberach.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund um das Thema Mitgliedschaft in unserem Verein.